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POLIZEI: Lizenz zum Töten

Dieses Bewährungsurteil ist eigentlich ein Freispruch..

Die Sitten in Deutschland werden härter. Das merkt nicht nur der kleine Steuerzahler, das merken nun auch Autodiebe.
Die Polizei wollte einen Autodieb in Schönfließ (Oberhavel, Brandenburg) stellen. Dieser saß in einem gestohlenen Jaguar und war mit Drogen zugedröhnt. Freiwillig aussteigen wollte er wohl nicht, da schoß der Polizist halt durch die Scheibe in die Lunge des Autodiebes. Der schaffte es trotzdem noch, den Wagen zu starten und ein paar Meter weit Gas zu geben.
Der Polizist schaffte auch noch etwas. Nämlich eine Salve von weiteren sieben(!) Schüssen auf das flüchtende Fahrzeug abzugeben.

Normalerweise würde ich an dieser Stelle sarkastisch-ironisch überlegen ob der Jaguar-Besitzer sein durchlöchertes Auto noch wiederhaben will, und ob der Polizist vielleicht einen an der Klatsche hatte, fremdes Eigentum zu beschädigen.

Da dies jedoch keine A-Team Ballerei war (viel schiessen, nur Blech treffen), sondern ganz gezielt in Tötungsabsicht und aus 70cm Entfernung auf einen Menschen geschossen wurde – der dann auch dadurch starb(!), möchte ich hier etwas mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen.

Lizenz zum Töten
Einfach so einen Menschen erschiessen.. In Deutschland. Das geht doch nicht. Oder?
Doch! Es geht! Man braucht bloss Polizist zu sein, sich selbst in angebliche Lebensgefahr bringen, und das verdutzte Opfer dann exekutieren. Vor Gericht erzählt man dann, das man sich vor Angst fast in die Hose geschissen hätte und ja in Lebensgefahr gewesen sei, weil man mit einem unbewaffneten Mann konfrontiert wurde. Die Kollegen decken das Ganze dann mit einigen Lügen und Falschaussagen – schliesslich sind sie ja von Steuergeldern bezahlte Staatsdiener. So sah ein Kollege zwar das Mündungsfeuer der Pistole, war sich dann aber nicht sicher ob der zeitgleiche Knall nicht ein Sylvesterböller gewesen sein könnte.. Er hätte da ja zuwenig Erfahrung…
(Diese Ausrede ist wohl selbst dann saublöde, wenn es wirklich – wie in diesem Fall – am Sylvesterabend passierte).

Das Gerichtsurteil
Immerhin hat das Gericht keinen Freispruch gefällt, sondern eine Bewährungsstrafe. Die Schuld an sich steht also zumindest außer Frage. Aber eine Bewährungsstrafe für ein Tötungsdelikt.. Das fällt wohl unter die Kategorie “Freibrief”. Man darf sich jetzt wohl fragen, wie schnell der nächste Polizist zur Waffe greift und Leute erschiesst.
Allzuviel Schlüsselreiz braucht es jedenfalls auch meiner Erfahrung nicht, damit sich ein Polizist in Lebensgefahr fühlt. Ich hab mal einen passiv fotografiert, also ohne “im-Weg-stehen” oder ähnliches und der hat dann gleich zwei zusätzliche Wagen hinzugerufen weil er sich von mir bedroht fühlte. Da hab ich wohl noch mal Glück gehabt, nicht gleich erschossen worden zu sein, sondern nur eine Anzeige wegen Widerstand (! rofl !) gegen Beamte erhalten zu haben.

Fazit:
- Erschiess jemanden
- sei Polizist
- heul vor Gericht ein wenig
.. und du gehst danach nach Hause, vögelst deine Frau, schläfst den Schlaf der “Gerechten” und  denkst du bist ein Held.
Hätte dieses Arschloch, dieser ruchlose Mörder* einfach mal genug Ehrempfinden und Gewissen gehabt, hätte er sich selbst angeklagt und eine Bewährungsstrafe überhaupt nicht akzeptiert!
Aber das Gegenteil ist der Fall. Anstatt sich nen zweites Loch in den Bauch zu freuen, läßt der Polizist seine Verteidiger nun in Revision gehen. Wie extradreist ist das denn? Aber immerhin, in der nächsten Instanz gibt es dann noch die Möglichkeit ihn korrekt zu verurteilen.

Und das sagt die übrige Presse dazu:
Rheinische Post
ntv
Stern
B&Z
MZ

*(Totschlag=einfache Tötung, Mord=Tötung mit der Absicht einen Vorteil zu erlangen. In diesem Falle also: “Mein Auftrag muss erfüllt werden”)

1 comment to POLIZEI: Lizenz zum Töten

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