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Hartz4-Panne: Rückzahlung gefordert!

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Das ist doch eine Posse die fast besser ist, als jeder Schildbürgerstreich – außer für die Betroffenen.

Millionen von Hartz4 Empfängern haben angeblich jetzt, im Januar 2010, zuviel Geld erhalten! Ursache ist die Kindergeld-Erhöhung zum 01.01.2010 um 20,- Euro. Doch die Aussagen sind widersprüchlich: “Eltern, die Hartz IV beziehen, wird das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Das bedeutet, dass sie quasi mehr Kindergeld ausbezahlt bekommen, aber weniger ALG II erhalten. Netto ändert sich an ihrem Budget nichts!

Dennoch gibt es nun Rückforderungsbescheide für diese läppischen 20,- Euro. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums versucht sich rauszureden: “Das hat technische Ursachen, die Auszahlung konnte nicht mehr angepasst werden, weil zwischen Gesetzentwurf und Verabschiedung zu wenig Zeit lag.” (Das kann man soweit ja noch “schlucken” – dann aber gehts weiter) “Für diese Haushalte wird das Geld bereits für Monate im voraus festgelegt.” Will der uns verarschen und für blöde verkaufen, oder ist seine Behörde wirklich so ein Schlampenzirkus, der nicht korrekt jeden Monat aufs Neue ordentlich arbeiten möchte?

Mario sagt: Eine Rückforderung ist die dümmste aller Alternativen. Wahre Größe wäre gewesen, dieses Geld einfach bei den Familien zu belassen. Umgedreht zahlt das Finanzamt schliesslich auch nix (freiwillig) zurück, wenn nen Fehler vorlag.
Die Rückforderung jedenfalls ist ökonomischer Dünnschiss. Die Anschreiben, das Porto und der administrative Aufwand, das Controlling bis zur erfolgreichen Bestätigung der Verbuchung werden das zurückfliessende Geld verpuffen lassen.
Wenn die Ämter schon nicht “groß” genug ist, um diesen Fehler selbst abzuschreiben, so wäre die sinnvollste Form des Ausgleichs einfach eine Benachrichtigung über die Medien über den Einbehalt von 20,- Euro für Februar, respektive März (Wir haben ja eben gelernt, das die Ämter ja nicht zeitnah agieren können). Also eine simple Verrechnung.

Aber das wäre ja zu einfach.

Quelle und weitere Infos:
Stern.de

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